Anfrage

Zum zusätzlichen Autobahnanschluss

Artikel aus der Mindelheimer Zeitung vom 13.01.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Eder, lieber Alex,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,

bezugnehmend auf die Berichte in der Presse am 12. und 13. Januar 2022, hinsichtlich eines zusätzlichen Autobahnanschlusses und meine diesbezügliche (bislang allerdings unbeantwortet gebliebene) Nachfrage im Jour-Fixe am 13. Januar 2022, stelle ich für die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nachfolgende, öffentliche Anfrage:

1)Zitat aus der PM: „Die Anschlussstelle Memmingen-Ost mit dem dortigen Kreisverkehr ist bereits heute in Spitzenzeiten überlastet, sagt der Kreischef.“ Es wird gebeten mitzuteilen, auf welcher Erhebung/Grundlage, die o.a. Aussage fußt, wann die diesbezüglichen Erhebungen (Verkehrszählungen) stattgefunden haben, ob diese repräsentativ sind, welche Zeiträume mit „Spitzenzeiten“ gemeint sind und ab wann ein Kreisverkehr als „überlastet“ gilt. Darüber hinaus bitten wir um Übersendung der kompletten Ergebnisse aus der Erhebung.

2)Zitat aus der PM: „Da sich inzwischen sowohl der Flughafen als auch die Gewerbeflächen weiter entwickelt haben, habe der Landkreis zusammen mit der Autobahn-GmbH des Bundes (Außenstelle Kempten) und dem Allgäu Airport ein neues Verkehrsgutachten mit aktuellen Daten in Auftrag gegeben.“ Es wird gebeten mitzuteilen, wann, mit welcher konkreten Aufgabenstellung und bei wem das Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben wurde. Darüber hinaus wird um Mitteilung gebeten, wie hoch sich die Gesamtkosten für das Gutachten belaufen und mit welchem Anteil der Landkreis Unterallgäu beteiligt ist.  Des Weiteren wird darum gebeten, die Fraktionen des Kreistags über die diesbezüglichen Absprachen mit dem Allgäu Airport in Kenntnis zu setzen. 

3)Zitat aus der PM: „Sollte man auf dieser Grundlage zu dem Schluss kommen, dass eine zusätzliche Autobahnanschlussstelle erforderlich ist, wird der Landkreis diese voraussichtlich im Frühjahr beim Bund beantragen, teilt der Landrat mit.“ Gem. Artikel 34/I Nr. 1 LKrO erledigt der Landrat in eigener Zuständigkeit laufende Angelegenheiten, die für den Landkreis keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Alle anderen/wichtigen Angelegenheiten obliegen nach Art. 23/I S. 2 i.V.m. Art 22 LKrO einer Entscheidung des Kreistages.  Zweifellos handelt es sich bei dem Ansinnen, einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Landkreis zu realisieren, bzw. einen solchen zu beantragen, um eine Angelegenheit mit einer erheblichen Tragweite. Dies wird offensichtlich auch seitens der Verwaltung so gesehen: „Eder macht keinen Hehl daraus, dass das eine große Herausforderung wird“ (Zitat). Inwiefern der Bau eines weiteren Autobahnanschlusses  im Kreistag Zustimmung findet, wurde dort – ebenso wenig wie die o.a. Gutachtenbeauftragung – weder debattiert noch abgefragt. Selbst im Jour-Fixe fand das Vorhaben keine Erwähnung; die Kreisrät*innen mussten hiervon aus der Presse erfahren.  Es wird um Mitteilung gebeten, wie dieses Vorgehen zu werten ist.

4)Zitat aus der PM: „Deshalb werde ich mich für die neue Anschlussstelle einsetzen…“ Es wird um Mitteilung gebeten, wie diese Aussage mit dem am 15.11.2021 einstimmig gefassten Beschluss hinsichtlich des Plangenehmigungsverfahrens nach §§ 8 ff LuftVG in Einklang zu bringen ist, bei welchem der Landkreis klar gestellt hat, sich an keinen weiteren verkehrsinfrastrukturellen Baumaßnahmen zu beteiligen, welche durch eine erhöhte Frequentierung des Airports möglicherweise zu Debatte stehen könnten.  

Besten Dank und schöne Grüße,
Daniel Pflügl
FraktionsvorsitzenderBündnis 90/Die Grünen Unterallgäu – Kreistagsfraktion