Neues aus dem Gemeinderat

Ab 23 Uhr gehen die Lichter aus

Seit Mitte 2019 sind die Forderungen des „Volksbegehrens Artenvielfalt“ in unterschiedliche Gesetze, wie z.B. das bayrische Naturschutzgesetz und das bayrische Immissionsschutzgesetz, eingeflossen und damit seit 01. August 2019 für bayrische Kommunen verpflichtend. Der Art. 15 ImSchG betrifft öffentliche Gebäude wie Kirchen, Rathäuser, Schulen und auch Werbebanner von Geschäften. Darin heißt es „Nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung ist es verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder aufgrund Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.“

Trotz Verpflichtung tat sich die Verwaltung der Marktgemeinde schwer dieser Forderung, z.B. für die Kirchturmbeleuchtung in Türkheim, nachzukommen. Da die Beleuchtung aktuell noch an die Straßenbeleuchtung der Augsburger Straße gekoppelt ist, befürchtete man durch die Umstellung unverhältnismäßige Kosten auf die Gemeinde zukommen.

Letztendlich war es dem unermüdlichen Einsatz der Markträtin Gudrun Kissinger-Schneider zu verdanken, dass diese Thema nun endlich zu einem erfolgreichen Abschluss kommt. Gemeinsam mit einem fachkundigen und engagierten Türkheimer Bürger konnte sie der Verwaltung nach vielen Gesprächen schlussendlich eine kostengünstige Alternative unterbreiten, bei der die Gemeinde zukünftig sogar Kosten einspart: Die bisherige Beleuchtung wird spätestens Mitte August 2020 gegen energiesparende LED-Strahler ausgetauscht, die mit einer Zeitschaltuhr versehen sind und damit die Kirchturmbeleuchtung, wie schon lange gefordert, 23.00 Uhr abschaltet. Der Auftrag wurde bereits an eine Buchloer Firma vergeben und die Kosten bleiben mit 8.378 EUR im überschaubaren Rahmen, der sich bereits in zwei Jahren amortisiert hat. Eine gute Nachricht für die Artenvielfalt in Türkheim! (AJ)