2021 soll es losgehen: Auf dem Gelände Keltenweg 40 werden 16 soziale Wohneinheiten auf drei Etagen entstehen – barrierearm und nach modernem Standard, vom 1-Zimmer-Appartement bis zur 4-Zimmer-Wohnung. Architekt Franz Arnold stellte den Gemeinderäten seine Vorstellungen zum Projekt in verschiedenen Entwurfsvarianten vor. Bereits im Vorfeld gab es die Möglichkeit ein vergleichbares Objekt, dass sich gerade in Ottobeuren in der Umsetzung befindet, zu besichtigen. Ziel war es in der Sitzung ein paar grundlegende Entscheidungen zu treffen, damit auf dieser Grundlage vertiefend weitergeplant werden kann.
Die Gemeinderäte entschieden sich nach lebhafter Disskussion für nach Westen und Süden ausgerichtete, versetzte Pultdächer, um eine zukünftig optimale Photovoltaiknutzung zu gewährleisten, mehr Licht ins Gebäude zu bekommen und das Gebäude weniger massiv erscheinen zu lassen. Sie sprachen sich für 1-Zimmer-Appartements aus, die ursprünglich nicht im Entwurf vorgesehen waren. Und ebenso für eine Reduzierung der Stellplätze auf dem Gelände auf 16 Stück, für jede Wohnung einen. Die Bäume auf dem Gelände sollen weitestgehend erhalten bleiben und der bereits vorhandene Spielplatz an den Keltenweg verlegt werden, um ihm mehr Raum und Licht zu geben.
Uneinigkeit, auch innerhalb der grünen Fraktion, herrschte beim Thema Aufzug. Schlussendlich entschied sich eine knappe Mehrheit dagegen, darunter auch Anna-Kristin Josten und Gudrun Kissinger-Schneider, da beide vor allem die zu erwartenden Wartungskosten für den Aufzug von 4.000 EUR jährlich als zu hohe finanzielle Belastung für die zukünftigen Mieter empfanden.
Darauf folgte allerdings ein „Schildbürgerstreich“: Da die Diskussion rund um den Aufzug auch nach der Entscheidung nicht abebbte wurde ein Kompromissvorschlag zur Abstimmung gebracht, der erschreckenderweise tatsächlich eine Mehrheit im Rat fand: Die Installation eines Aufzugsschachtes ohne Aufzug! Den könnte man dann später ja immer noch nachrüsten. Aus Sicht von Anna-Kristin Josten, Referentin für Ortsplanung, die denkbar schlechteste Variante. Nicht nur, dass dadurch wahrscheinlich keine Fördergelder mehr in Anspruch genommen werden können (immerhin 30%, das muss durch den Architekten noch abgeklärt werden), sondern vor allem, weil dadurch effektiv wertvolle Quadratmeter im Gebäude verschenkt werden und sich die „einfache“ Nachrüstung als Trugschluss herausstellen wird. Eine temporäre Schachtsicherung, eine erneute spätere Baustelleneinrichtung sowie erschwerte Transportbedingungen der Bauteile durch ein bestehendes Treppenhaus uvm. wird die Gemeinde im Nachhinein noch teuer zu stehen kommen. Geld, das man hätte sinnvoller z.B. in die Ausstattung des Spielplatzes stecken können. (AJ)