Für das Baugebiet „Südlich der Ramminger Straße“ wurde dem Gemeinderat durch das beauftragte Planungsbüro der Vorentwurf zum Bebauungsplan vorgestellt. Entschieden werden musste in dieser Sitzung über die Art der Zuwegung von der Ramminger Straße in das Gebiet. Womit sich sicherlich die Mehrheit der Markträte*innen hätte anfreunden können, wäre eine „Tempo-30-Regelung“. Diesem Vorschlag erteilte jedoch das Landratsamt schon vor längerer Zeit eine Absage mit der Begründung, dass die Geschwindigkeit auf Ortsverbindungsstraßen nicht auf 30 km/h begrenzt werden kann. Aus diesem Grund standen nun nur noch zwei Varianten zu Abstimmung: 1) Eine gerade Ortseinfahrts-/Ortsausfahrtsstraße (50 km/h) ohne Verschwenkung oder 2) eine Ortseinfahrts-/Ortsausfahrtsstraße (50 km/h) mit leichter Verschwenkung durch eine Grüninsel und Abbiegespur ins Baugebiet auf der Fahrbahnmitte. Die Grüne Fraktion sprach sich für die zweite Variante aus, weil aus unserer Sicht eine leichte Verschwenkung immer noch besser zur Verkehrsberuhigung beiträgt, wie gar keine Maßnahme und die Grüninsel gerade für Ortseinfahrende PKWs noch einmal zusätzlich den Ortsbeginn und damit eine besondere Vorsicht markiert. Das war aus unserer Sicht entscheidender wie die Argumentation, dass die angrenzenden Gründstücke, deren Anwohner ja im besonderen Maße von einer Verkehrsberuhigung profitieren würden(!), dadurch ein paar qm an Grund verlieren. Leider entschieden sich 17 von 20 Markträten*innen für die Variante 1.
Zudem wurde durch die Grüne Fraktion die mangelhafte Grünordnung des Bebauungsplanes kritisiert. Auf gemeindlichen Flächen sollen im Baugebiet gerade einmal zwei winzige Grünflächen mit ingesamt 5 Bäumen entstehen, die notwendige Begrünung und Verschattung wird auf die privaten Bauherren abgewälzt. Auch sind keine Radwege oder verkehrsberuhigende Maßnahmen im Baugebiet vorgesehen.
Es wurde in dieser Sitzung die Einleitung eines frühzeitigen Verfahrens festgelegt und damit die Möglichkeit die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen und Einsprüche zum Bebauungsplan zuzulassen. Von diesem Recht werden wir im Sinne des Umweltschutzes und der Anwohner mal wieder umfangreich Gebrauch machen (müssen!) und möchten jeden Türkheimer Bürger dazu ermunternd uns dies gleichzutun. Weitere Infos zur Einspruchsfrist folgen in den nächsten Tagen auf der Homepage der Gemeinde und natürlich auch an dieser Stelle. (AJ)