Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Beschlussantrag:
- Der Landkreis Unterallgäu nimmt seine Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, übernimmt die Empfehlung aus Artikel 3 des bayerischen Klimaschutzgesetzes vom 23.11.2020 und verpflichtet sich, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
Die hierdurch entstehenden Aufwendungen werden bei der jährlichen Haushaltsplanung berücksichtigt. - Die Verwaltung erstellt einen Zeitplan mit den hierfür notwendigen Maßnahmen.
- Dem Kreistag wird jährlich über den Fortschritt berichtet. Der Kreistag entscheidet sodann, ob ggf. noch größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Ziele bis 2030 zu erreichen. Entsprechende Vorschläge hinsichtlich einer Anpassung der Maßnahmen und des Zeitplans sind von der Verwaltung zu erarbeiten und dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.
- Die Klimaschutzfachstelle soll im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit laufend über aktuelle Maßnahmen informieren und begleitend eine ökologische Bildungsarbeit anbieten.
- Der Landkreis setzt sich dafür ein, dass analog auch in den Gesellschaften und Verbänden, an oder in welchen er beteiligt ist, bis 2030 Klimaneutralität erreicht werden kann.
Begründung:
Klimaschutz ist schon lange keine Aufgabe mehr, die wir halbherzig, irgendwann einmal, oder die irgendjemand anderer für uns erledigen könnte. Die Bewältigung der Klimakrise ist die Existenzfrage unserer Zeit und geht uns alle etwas an. Der Landkreis, mit seinen Mitarbeitenden, politisch gewählten Vertreter*innen und der Verwaltungsspitze, trägt hierbei eine ganz besondere Vorbildfunktion, weshalb er mit unmittelbarem, substanziellem Handeln und mit möglichst schnell wirksamen Maßnahmen voranschreiten muss.
Natürlich bedeutet Klimaneutralität auch Veränderung gewohnter Abläufe und Investitionen verursachen zunächst Kosten. Mittel- und langfristig bergen Klimaschutzmaßnahmen jedoch ein enormes Einsparpotential und legen den Grundstein für eine innovative, effiziente Verwaltung.
Das Unterallgäu mit seiner Kreisbehörde und seinen Liegenschaften kann und muss den Klimaschutz noch stärker aktiv voranbringen als bisher. Das Ziel, eine klimaneutrale Verwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen, ist konkret und greifbar.
Dabei ist die Einsparung von Energie nicht mehr allein eine Frage des Klimaschutzes, sondern mittlerweile eine der nationalen Sicherheit. Die Dramatik der Lage muss allen bewusst sein. Die Lösung von einseitiger Abhängigkeit der Energieversorgung und das von der Regionalentwicklung verfolgte Leitziel der Resilienz passen ebenfalls in diesen Rahmen. Die vom Bundeskanzler als „Zeitenwende“ bezeichnete Situation bedeutet: Privathaushalte und die Wirtschaft des Unterallgäus sind gleichermaßen auf eine zukunftsfähige, verlässliche und bezahlbare Energieerzeugung angewiesen, die sich verstärkt regional verorten muss. Einsparungsanstrengungen (bei Strom, Wärme und Mobilität), die Umstellung auf erneuerbar erzeugte Energien, sowie die Speicherung von Energie gehen Hand in Hand.
Zur Erreichung der Klimaneutralität werden im Folgenden beispielhaft Maßnahmen aufgeführt; auch wenn es im ein oder anderen Fall bereits erste Ansätze gibt oder eine Umsetzung erfolgte:
• Senkung des Energieverbrauchs in kreiseigenen Liegenschaften (Energiemanagement)
• Energieeffizientes Bauen und Sanieren der landkreiseigenen Liegenschaften
• Bauen mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen
• Bei Planung und Bau die Möglichkeit der Fassaden- und Dachbegrünung berücksichtigen
• Ökologische Wärmeerzeugung für die Liegenschaften – auch unter Berücksichtigung innovativer Möglichkeiten (z.B. Wärmeerzeugung aus Abwasseranlagen)
• Bezug von zertifiziertem Ökostrom nach EE02 oder Label „Grüner Strom“
• Installation eigener PV-Anlagen
• Ausstattung kommunaler Liegenschaften mit Batteriespeichern (einschl. Notstromversorgung)
• Beschaffungswesen auf ökologische und möglichst regionale Kriterien umstellen
• Lebensmitteleinkauf: nachhaltig, fair und regional
• Konsequente Umstellung des Fuhrparks auf emissionsfreie Antriebe
• Regenwassernutzung
• Förderung einer nachhaltigeren Mobilität der Mitarbeiter*innen
• Ökologischer Umbau kreiseigener Grundstücke, insbesondere Moor- und Waldflächen,
Straßenrandbepflanzungen, etc.
Von Bedeutung sind darüber hinaus die Unterstützung und Förderung neuer, regionaler Energiegenossenschaften (Nahwärmenetze, Windkraftausbau, Bürger-PV-Anlagen, Agri-Photovoltaik), um möglichst viel privates Kapital zu aktivieren und gleichzeitig die „Energiewende in Bürgerhand“ voranzubringen. Auch der Landkreis hat hier die Möglichkeit, in Form einer Betreibergesellschaft – beispielsweise bei der Windkraft – proaktiv zu sein. Zudem können sich bei der regionalen Energieerzeugung möglicherweise auch neue Perspektiven für die Landwirtschaft ergeben.
Bad Wörishofen, 01.09.2022
für die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,
Daniel Pflügl
Fraktionsvorsitzender